Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist die Basis für die Teilungserklärung, um eine Aufteilung einer Immobilie in mehrere Wohneinheiten zu erreichen. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bei der Bauaufsichtsbehörde oder einem Bausachverständigen beantragt. Voraussetzungen sind z.B. eine räumliche Abtrennung mit verschließbaren Zugängen, Nutzbarkeit als Wohnraum mit z.B. Küche, Bad, Wohn- und Schlafraum und ausreichender Schall-, Wärme und Brandschutz. Die Baubehörde benötigt dann neben dem Antragsformular, Aufteilungsplan und die Objektunterlagen. Die Vorgaben, Bearbeitungsdauer und Kosten sind nicht einheitlich, daher sollte man sich in jedem Fall bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde informieren.
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist die Basis für die Teilungserklärung, um eine Aufteilung einer Immobilie in mehrere Wohneinheiten zu erreichen. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bei der Bauaufsichtsbehörde oder einem Bausachverständigen beantragt. Voraussetzungen sind z.B. eine räumliche Abtrennung mit verschließbaren Zugängen, Nutzbarkeit als Wohnraum mit z.B. Küche, Bad, Wohn- und Schlafraum und ausreichender Schall-, Wärme und Brandschutz. Die Baubehörde benötigt dann neben dem Antragsformular, Aufteilungsplan und die Objektunterlagen. Die Vorgaben, Bearbeitungsdauer und Kosten sind nicht einheitlich, daher sollte man sich in jedem Fall bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde informieren.