Beurkundung

Die Beurkundung nennt man den offiziellen und erfolgreich durchgeführten Notartermin. Der vom Notar erstellte und allen Beteiligten vorgelesene Vertrag wird dann notariell beurkundet und ist gesetzlich vorgeschrieben bei allen Geschäften mit Immobilien. Der Notar erstellt dann die Auflassungsvormerkung, anhand der das Grundbuchamt den Eigentümerwechsel im Grundbuch einträgt.

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