Grundbuch

Das Grundbuch ist das Register, in dem die Eigentumsverhältnisse, Belastungen wie z.B. Grundschuldsicherheiten von Kreditgebern, Wegerechte etc. eingetragen werden. Das Grundbuch wird beim Amtsgericht geführt, das für den jeweilen Standort zuständig ist. Das Grundbuch kann von jedem, der ein berechtigtes Interesse oder eine Vollmacht hat, eingesehen werden.

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